Ich habe 2016 gegen die n.ö. Ärztekammer auch Rückzahlung der Wohlfahrtsfondsbeiträge geklagt, mit folgendem Argument: Pragmatisierte Ärzte sind von der WFF-Zwangsmitgliedschaft ausgenommen. In NÖ bin ich als Spitalsarzt zwar nicht pragmatisiert, aber nach 10 Jahren wie jeder andere, der 10 Jahre in einem nö. Spital arbeitet, „unkündbar“ geworden. Meine Rechtsanwältin hatte schon 2013 einen identen Fall einer nö. Spitalsärztin beim NÖ Verwaltungsgerichtshof gewonnen und die Kammer hat auch die WFF-Beiträge rückerstattet. In Bezug auf dieses rechtskräftige Urteil hat meine Anwältin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt und Recht bekommen. Doch diesmal hat die n.ö. Ärztekammer es „wissen wollen“ und dagegen berufen. Das Ganze ist schließlich bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen sowie hat die Kammer dann noch eine „außerordentliche Revision“ beim NÖ Verwaltungsgerichtshof versucht, jedoch überall „abgeblitzt“, sodass sie nun – ausjudiziert – mir im Herbst 2017 sämtliche von mir errichteten WFF-Beiträge rückerstatten musste. Das bedeutet folgendes: Jeder Arzt, der bei einer Gebietskörperschaft (wie es bei der nö. Landesklinikenholding das Land NÖ ist) unkündbar gestellt ist, kann die WFF-Beiträge genauso wie bisher nur pragmatisierte Kollegen, rückfordern bzw. ist von den Zwangsbeiträgen befreit. Ich nehme an, was in NÖ (auch beim österr. Verfassungsgerichtshof) rechtlich geklärt ist, wird auch für andere Bundesländer gelten. Ich bin meiner Anwältin sehr dankbar, die in 1 1/2 Jahren alle Instanzen für mich gewonnen hat.