Erfahrungsberichte

Ihren persönlichen Bericht einsenden!

    Bitte beantworten Sie folgende Frage, um Robotern das Leben schwer zu machen:


    Dr. Elisabeth S.

    2015 hörte ich in Österreich als Ärtin auf zu arbeiten.
    De Ärztekammer NÖ meinte ich soll freiwilliges Mitglied bleiben, jedoch eine Beitragsermäßigung (auf Null) beantragen.
    Warum ist mir heute wie damals schleierhaft.
    Nun, 2,5 Jahre später, will mich die ÄK NÖ klagen, weil die Ermäßigung nur 6 Monate gültig war,dies wurde mir angeblich per Bescheid zugestellt, habe jedoch niemals einen Bescheid oder so etwas ähnliches von der ÄK erhalten.

    Ganz eine tolle Standesvertretung, so toll, dass sie lieber gestern als heute abgeschafft gehört.

    Als Ärztin habe ich übrigens aufgehört zu arbeiten, weil mir das Geld welches die Ärztekammer für den Wohlfahrtsfonds im monatlichen Haushaltsbudget extrem fehlte.

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    Anonym

    Leider muss man mit Sanktionen der Ärztekammer rechnen, daher kann man leider vorerst nur anonym Berichte schreiben.

    Schon vor 3 Jahren kündigte ich die Grupenversicherung (Merkur) über die ÄK NÖ.
    Seit 11/2017 wird plötzlich wieder Beiträge hierfür eingehoben.
    Bis heute erhielt ich keine schriftlich Antwort auf welchem Vertragsgrundlage die Beiträge eingehoben werden und ob die Merkur-Versicherung tatsächlich Prämien kassiert obwohl kein Vertrag besteht.

    Lediglich vom Geschäftsführender Rechnungsdirektor der ÄK NÖ bekam ich eine telefonisch Antwort, diese lautet :“Ihren Namen kenne ich, Sie schulden der Ärztekammer Geld“
    Zum einen kann ich diesem korrupten Verein gar kein Geld schulden, weil die sich mein wohlverdientes Geld bei meinem Dienstgeber bereits abholen.
    Zweiten wurde ich bis heute niemals davon in Kenntnis gesetzt, dass ich der Ärztekammer angeblich Geld schulde.
    Drittens kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ärztekammer das Recht hat von mir freiwillige Versicherungsbeiträge einzufordern, wo gar kein Vertrag mit dieser Versicherung besteht.
    Kein Mensch braucht diese „Standesvertretung“, kein Mensch braucht die Zwangsversicherung.
    Eine ordentliche Gewerkschaft und die Stricherlliste wer in Österreich als Arzt arbeitet kann auch ein Sachbearbeiter.

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    FP

    Ich, 57a alt, pragmatisierter Beamter vom Wohlfahrtsfond ausgetreten, mache die Psy-Diplome und muss daher um die Ausbildung abschließen zu können 600 Behandlungsstunden aufzeichnen. Dazu habe ich, vom Wohlfahrtsfond ausgenommen, bei der Concisa angerufen, um zu erfahren welche Kosten auf mich zukommen würden. Ich müsste nur das aus der dafür geplanten Wahlarztordination stammende Einkommen für die Berechnung des dann fällig werdenden Wohlfahrtsfond bekanntgeben. 7.500 Euro!!! würde aber die jährliche Mindesteinzahlung betragen. Zu zahlen im Voraus. Dass ich gerne anteilsmäßig einen fälligen Wohlfahrtsfond einzahlen würde, war einfach ein wirkungsloser Wunschgedanke. So ergab sich ein trauriges Rechenbeispiel:
    Es ergibt sich für die 3 Jahre des Abschlusses des Psy III-Diploms ungefähr folgende einfache fatale Rechnung: ca. 20.000 Euro noch zu bezahlende Ausbildungskosten, ca. 18.000 Euro für 36 Monate billige Ordinationsmiete (500 Euro/Monat), trotzdem 22.500 Euro Pflicht-Mindestbeitrag für den Wr. Wohlfahrtsfond gegengerechnet mit Einnahmen aus Psychotherapie unter Supervision im Ausmaß von 600 Stunden macht optimistisch gerechnet ein Minus!!! von 24.000 bis 30.000 Euro für diese drei Jahre, da meine Nebentätigkeit vom Dienstgeber auf maximal 8 Stunden pro Woche begrenzt ist. „Ich würde ja meine eingezahlten Beträge wieder zurückkriegen“. Das kann ich aber aus persönlicher Erfahrung gar nicht glauben, denn bei meinen damaligen Austritt aus dem Wohlfahrtsfond wurden mir von einem Guthaben von ca. 270.000 Schilling die Hälfte für Versicherungsleistungen (welche Versicherungsleistung???? habe ich nie erfahren), von der verbleibenden Hälfte wurden Zahlungsrückstände abgezogen und der bleibende Rest war dann steuerpflichtig.
    Ich rief beim niederösterreichischen Wohlfahrtsfond an, der dort Auskunft gebende Gesprächspartner ermunterte mich mit machbaren Zugeständnissen. Optimistisch aber zwecks Rückversicherung rief ich nochmal bei der Concisa an, um zu erfahren, dass ich zwar mit meiner Haupttätigkeit vom Wiener Wohlfahrtsfond ausgenommen sei, aber egal wo ich auch immer (Bundesland, Ausland….) und wenn auch nur eine geringfügige eigentlich nur der Ausbildung dienende Ordination eröffnen sollte, ich dann dem Wiener Wohlfahrtsfond beizutreten habe mit den oben bereits genannten Bedingungen. Somit war der Abschluss des Psy III-Diploms zum nicht leistbaren Hobby geworden. Danke unserer Standesvertretung????!!!
    Wenn der Ärztekammer die aus der bereits vergangenen Zeit der großen Seuchen und im 19. Jhdt gegründete Absicherung, eigentlich die Absicherung der damals überlebenden Arztwitwen, bei dem damals sehr hohen vitalen Berufsrisiko der Ärzte, inzwischen gegenstandslos aber trotzdem gar so wichtig wäre, warum dann keine privat abzuschließende nachvollziehbare und überschaubare Pensionsversicherung?! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Klage!

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    Dr. Ch. K.

    Tolle Aktion, ich hoffe sie geht durch !!!
    Viele „alte“ Ärzte trauen sich nicht, denn sie haben Angst um Ihr Geld, das sie keine Pension mehr ausbezahlt bekommen, bzw. das einbezahlte Geld weg ist.
    Bevor die „tolle Gehaltserhöhung“ von der noch „tolleren“ Ärztekammer „erkämpft wurde, wurden mir als Turnusarzt €184,06 Grundrente weggenommen.
    Im Jahr 2018 sind es €341,72. Als Turnusarzt war ich bis zum heutigen Tag 5 Monate tätig.
    Aufgrund des höheren Bruttogehalts, bin ich in eine höhere Steuerklasse „gerutscht“ und bekomme mittlerweile €600 / Monat weniger raus, als vor der Gehaltserhöhung.
    Diese WFF gehört dringend abgeschafft er ist existenzgefährdend, diese Zwangsversicherung benötigt niemand.
    Eine Ermäßigung wird abgelehnt, den Kredit, Hausbau, Familie, sind kein Grund für eine Ermäßigung laut Ärztekammer.
    Der WFF ist eine typische österreichische Freunderlwirtschaft, wo Gelder hin und her geschoben werden, Gelder denen Ärzten einfach weggenommen wurde.
    Die österreichische Politik interessiert sich dafür nicht, weil sie mit der Verwaltung der Ärzte keine Kosten habe.

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    Dr. Barbara K.

    Lieber Kollege!
    Ich finde es toll und sehr mutig von Ihnen, dass Sie die Mühen auf sich nehmen, diese Petition gestartet zu haben und uns allen damit die Möglichkeit geben, endlich etwas gegen diese Missstände unternehmen zu können! Danke im Namen aller für Ihren Einsatz!
    Ich denke, dass mein Fall nicht ein Einzelfall ist, daher ist es mir ein Anliegen, meine negativen Erfahrungen mit der Concisa zu teilen!
    Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Artikel veröffentlichen würden! Ich habe diesen zwar sehr emotional verfasst, aber in einer Situation, in der es einem wegen gesundheitlicher Probleme ohnehin nicht gut geht, habe ich dieses Verhalten seitens unseres „Wohlfahrtsfonds“ höchst befremdlich und beleidigend empfunden.
    Sowas haben wir alle nicht notwendig!

    Ich unterstütze Sie inhaltlich voll und ganz in Ihrem Bestreben, uns eine seit Jahren aufoktroyierte, belastende Situation zu verändern!

    Ich finde die Idee, eine Initiative gegen die Zwangsmitgliedschaft im Wohlfahrtsfond ins Leben zu rufen wirklich sehr gut!
    Ich erinnere mich noch: kaum war das Studium abgeschlossen und ich als Wohnsitzzahnarzt gemeldet -somit noch nie zahnärztlich tätig gewesen- flatterte schon die Wohlfahrtsfondforderung wie bei allen anderen meiner jungen Kollegen auch , mit einer saftigen Summe ein. Damals schon ärgerte ich mich über dieses Gebahren, vorallem wird man wie ein Schuldiger, der seine Pflicht nicht erfüllt hat, behandelt.
    Der Kragen geplatzt ist mir jedoch gestern ( 13.02.2018) als ich mit einer Sachbearbeiterin der Concisa telefonierte.
    Zur Zeit- und wahrscheinlich noch viele Wochen lang- bin ich aufgrund einer Wirbelsäulen-OP absolut arbeitsunfähig.
    Ich habe mich bemüht für die nächste Zeit eine Vertretung für meine Kassenordination zu organisieren, musste alles terminlich umkoordinieren mit Patienten und Angestellten, da es sich aufgrund der rapiden Verschlechterung meines Gesundheitszustandes um einen kurzfristig notwendigen OP-Termin handelte.
    Auf Anraten meiner Zahnärztekammer bezüglich einer finanziellen Unterstützung in meiner Krankenstandszeit wendete ich mich an die Concisa.
    Ich erhielt auf meine Nachfrage hin die erforderlichen Formulare, und staunte dann nicht schlecht: (ich zahle zurzeit monatlich 370,96,- an die Concisa)
    Pro stationärem Tag Euro 5,50,- und ab dem 8. Tag Krankenstand dann Euro 2,20,- täglich…..
    Den Formularen mussten alle Befunde, Arztberichte, Diagnosen,.. beigelegt werden! Ich frage mich ganz ehrlich, ob das Bitteschön irgendwen etwas angeht! Ich würde meinen, dass eine Aufenthaltsbestätigung des Spitals doch auch ausreichen würde!?
    Auch füllte ich das Formular für eine befristete Invaliditätsversorgung aus, dafür hat man Anspruch ab 3monatiger Arbeitsunfähigkeit.
    Postwendend bekam ich ein Schreiben wo mir mitgeteilt wurde, eine Bestätigung über Ordinationsschliessung bzw. Vertretung,
    Einkommensunterlagen 2015 und eine Pensionskontobestätigung!? nachzureichen.
    Daraufhin rief ich am 13.02.2018 bei der Concisa an und fragte höflich nach, was denn eine Pensionskontobestätigung sei?
    Ich war der Annahme, dabei handelt es sich um ein Schreiben der PVA mit Angabe der Pensionszeiten, und hatte bereits veranlasst, mir solch einen Auszug von der PVA schicken zu lassen.
    Die Sachbearbeiterin lachte mich aus, fragte schnippisch: „was haben Sie?…Damit ist ein ganz normales Girokonto bei einer Bank gemeint! Das ist namentlich ein Pensionskonto, das von der Bank bestätigt werden muss.“
    Ich erklärte ihr, dass ich sicher nicht gewillt bin, deswegen ein neues Girokonto zu eröffnen ( mit all den damit verbundenen Kosten und Aufwand), wo ich doch ohnehin ein privates und ein betriebliches Girokonto besitze.
    Und ich auf nicht absehbare Zeit aufgrund meiner OP nicht in der Lage bin, mich darum zu kümmern, da ich bettlägerig bin.
    Außerdem bemerkte ich, dass mir das Setzen von Fristen (01.03.2018) zum Nachreichen von fehlenden Unterlagen in dieser Situation unpassend erscheint, da ich ja nicht weiß, wann ich wieder fit bin!?
    Die Dame-leider verstand ich ihren Namen nicht- war weiterhin schnippisch und äffte, ich könne ja Unterlagen auch nachreichen, wenn ich zur Zeit nichts erledigen kann; die Fristen ergeben sich aufgrund der einmal im Monat stattfindenden Sitzungen, wo solche Dinge besprochen/entschieden werden.
    Wutentbrannt, aber weil in meiner Situation derzeit so verwundbar, fragte ich sie betroffen, ob es ihr eigentlich klar ist, dass ich keine Bittstellerin bin, sondern beitragszahlende Ärztin, die das ganze System mit ihren Beiträgen erhält!?
    Das Telefonat hat mich so betroffen gemacht, ich konnte es den ganzen Tag nicht aus dem Kopf bekommen.
    Ich bin entsetzt, in welcher Form der Umgangston uns Ärzten gegenüber ist!
    Unsere Beiträge stehen in keinerlei Relation zu dem, was man letztendlich bekommt- der Krankengeldbetrag ist einfach nur lächerlich!
    Ich möchte mein Geld anlegen und verwalten, wie ich will!
    Keine private Versicherung könnte mit solchen Leistungen Versicherungsnehmer gewinnen, das ist einfach nur absurd!
    Ich bin jetzt gespannt, wie das mit der befristeten Invaliditätsversorgung weitergeht…

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    Dr. Sylvia E.

    Ich bin Ärztin für Allgemeinmedizin und befinde mich seit Mitte Jänner 2018 im vorzeitigen Mutterschutz. Da ich ab diesem Zeitpunkt keinerlei ärztliche Tätigkeiten mehr durchführen darf, habe ich diesem Umstand sofort bei meiner Ärztekammer (OÖ) telefonisch gemeldet, woraufhin ich unverzüglich an den Wohlfahrtsfonds OÖ weiterverbunden wurde. In dem folgenden Gespräch mit der Angestellten der Wohlfahrtskasse wurde mir mitgeteilt, dass meine Beiträge nun bis zum Ende des Mutterschutzes deutlich höher berechnet werden (da das Wochengeld dementsprechend höher ist) und ich unverzüglich meine Bankverbindung mitteilen muss, da meine Beiträge ja nun nicht mehr von meinem Arbeitgeber direkt abgebucht werden können. Zwei Tage später erhielt ich mit der Post die Vorschreibung der neuen, deutlich erhöhten Beiträge mit dem Hinweis, ich könne mich ab Beginn der Karenzzeit- also im Anschluss an den Mutterschutz- als außerordentliches Mitglied der ÄK OÖ melden, woraufhin meine Beiträge ruhend gestellt werden würden.
    Meinem Rechtsverständnis hat es allerdings absolut widersprochen, in einer Zeit, in der ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten DARF, Beiträge an die „Wohlfahrtskasse“ zahlen zu müssen während diese Beiträge dann noch dazu fast doppelt so hoch sein sollen als meine bisherigen Beiträge!
    Daher habe ich mich stattdessen unverzüglich bei der ÄK OÖ als außerordentliches Mitglied gemeldet, mit der Begründung des Arbeitverbots. Zu meiner Verwunderung war das überhaupt kein Problem! Daraufhin habe ich sogleich den Wohlfahrtsfonds über meine außerordentliche Mitgliedschaft informiert, ein Ruhen der Anträge beantragt und darüber hinaus eine aliquote Rückzahlung des von meinem Gehalt bereits abgezogenen Jänner-Beitrages verlangt.
    Allen meinen Forderungen wurde wunschgemäß nachgekommen!
    Meine Frage: wieso informiert mich meine sogenannte Standesvertretung nicht über die Tatsache, dass ich schon ab dem Mutterschutz von sämtlichen Beiträgen befreit werden kann?
    Und ein Aufruf an alle schwangeren Kolleginnen: wenn Sie sich im Mutterschutz befinden, können Sie sofort bis zum Ende der Karenz die Beiträge an den „Wohlfahrtsfonds“ ruhend stellen lassen! Wenn uns schon die Ärztekammer nicht unterstützt, müssen wir uns wenigstens gegenseitig unterstützen!

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    Julia S.

    Einzigen Sinn, den ich im Wohlfahrtsfonds sah war die Absicherung meiner Hinterbliebenen im Falle dass mir etwas zustößt.
    Ich wollte daher meinen Lebensgefährten als Bezugsberechtigten angeben (von einer Bekannten hatte ich die Info, dass das in OÖ möglich ist, habe sie aber nicht überprüft) und bin mit diesem Versuch kläglich gescheitert, da wir nicht verheiratet sind. Verwiesen wurde auf die Gegebenheit dass auch nur Verheiratete Witwen-Pension erhalten, mein Argument dass ich in einer privaten Versicherung einen Begünstigen angeben kann/muss wurde nicht erhört.

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    Anonym, Name der Redaktion bekannt

    Ich hoffe, dass hier was weiter geht. Ich finde , dass alle Ärzte darüber informiert und dazu eingeladen werden mitzumachen und gegen diesen korrupten Fond mobil zu machen.

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    Univ.-Prof. Dr. Wolfgang M.

    Ich kann Ihnen folgende Geschichte erzählen, deren Ende leider noch nichtgeschrieben ist.

    Ich habe mich im vergangenen Jahr für eine Kassenstelle als Internist beworben. Im Zuge dieses Verfahrens habe ich natürlich alle Unterlagen der Kammer vorgelegt. In diesen Unterlagen waren auch Vertretungsbestätigungen in diversen Kassenordinationen.

    Im Bewertungsprozess wurden dann aber viele dieser Vertretungsbestätigungen nicht anerkannt, da diese nicht fristgerecht (bis zum 15.1. des Folgejahres) der Ärztekammer vorgelegt wurden.

    Ich persönlich war hierdurch in den Grundfesten erschüttert. Nicht nur deswegen, weil ich mich von meiner Interessenvertretung nicht vertreten gefühlt habe, sondern auch deswegen, weil die dem Wohlfahrtsfond vorzulegenden Unterlagen jeweils 3 Jahre alt sein müssen.

    Ich stehe deswegen auch auf dem Standpunkt, dass die Honorare, die ich für diese Vertretungen bezogen habe offenbar aus Sicht der Ärztekammer keinem ärztlichen Einkommen entsprechen, weshalb ich im Zuge der letzten Meldung an den Wohlfahrtfond auch explizit darauf hingewiesen habe, dass diese Einkommen somit meines Erachtens nicht beitragspflichtig sind.

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    Anonym, Name der Redaktion bekannt

    Ich bin niedergelassener Arzt und habe seit über 40 Jahren die Beiträge eingezahlt. Die volle Anwartschaft hab ich schon vor zwei Jahren erreicht. Da ich noch die kleinen Kassen habe, bekomme ich keine Pension und muss die vollen Beträge weiterzahlen. Eine Klärung der Sachlage außerhalb des österreichischen Rechtssystems wäre schon ein große Sache.

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    Dr. Alex

    Nachdem ich eher spätberufen in die Ärzteschaft eingetreten bin, werden mir erheblich hohe WFF Beiträge vorgeschrieben.
    Zuvor war ich in einem anderen Beruf tätig und bin seit ca. 28 Jahren Invaliditätsversichert, haben eine gute Lebensversicherung, zusätzliche Pensionsversicherung und eine private Krankenversicherung (seit meiner Geburt). Meine Privatversicherungsbeiträge sind zum einen entsprechend niedrig, da ich diese Versicherungen schon in frühen Lebensjahren abgeschlossen habe, zum anderen insofern nicht kündbar, weil ich kein Geld rausbekommen würde und ich diese Versicherungen zur Absicherung, vor allem meiner Tochter, abgeschlossen habe.

    Als ich als Ärztin tätig wurde, war ich schon alleinerziehend, lebe in Niederösterreich und benötigte ein Auto um meiner Arbeit als Ärztin (Ausbildung zum Allgemeinmediziner, anschließend Assistenzarzt) nachgehen zu können.
    Gleich zu Anfang habe ich einen Antrag auf Ermäßig, bzw. Befreiung der WFF Beiträge gestellt. Begründete dies damit, dass ich Miete zu bezahlen habe, nur geringe Alimente bekomme, hohe Kinderbetreuungskosten (eine Familie im Hintergrund habe ich hierfür nicht) habe und mein Arbeitsweg 147 km (Hin und zurück) beträgt und ich obendrein gut abgesichert bin aufgrund meiner privaten Versicherungen.
    Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, das Kredit keine Begründung sind.

    Interessanterweise hat zum gleichen Zeitpunkt ein männlicher Kollege, ohne Kredit, ohne Unterhaltsverpflichtungen, welcher noch zu Hause bei seinen Eltern lebte eine Ermäßigung der WFF-Beiträge erhalten. Ich habe auch dessen Antrag damals lesen dürfen, er hat keine außergewöhnlichen Ausgaben und auch keine finanziellen Schwierigkeiten.
    Auf Anfrage bei der ÄK-NÖ wurde mir mitgeteilt, dass jeder Fall individuell entschieden wird.
    Aus mir unerklärlichen Gründen wurde mir 2 mal der Höchstbeitrag (€945) „abgebucht“. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass es sich um einen „internen Fehler“ handelt und ich das Geld zurück bekomme, ich jedoch auf die nächste Ausschusssitzung warten müsste und diese findet nur 1 x pro Monat statt.
    Heute hat sich meine Situation eigentlich verschlimmert. Mein täglicher Arbeitsweg beträgt nun 241 km (Hin und zurück), die Kinderbetreuungskosten sind noch höher gestiegen, ab September 2018 kommen noch €300 monatliche Kosten hinzu, und durch die, ausverhandelt durch die ÄK, „Gehaltserhöhung“ bekomme ich Netto weniger raus, da sich einerseits das Finanzministerium, andererseits die Ärztekammer mit mehr Geld bedient.

    Das Pendlerpauschale mit monatlich €309 ist hierbei ein Tropfen auf den heißen Stein.
    Würde morgen meine Waschmaschine kaputt werden, so könnte ich mir keine neue leisten.
    Mit meiner Tochter konnte ich, seit ich als Ärztin arbeite noch nie auf Urlaub fahren oder ihr etwas Außergewöhnliches bieten, einkaufen muss ich beim Billig-Discounter.
    Denn die rund €300 die sich die Ärztekammer jeden Monat von meinem Lohn nimmt, fehlen an allen Ecken und Enden.

    Jeder der die Entstehungsgeschichte des WFF kennt, weiß, dass sich diese Begründung mittlerweile relativiert, bzw. nicht mehr existiert, da jeder Arzt sich gegen alles Mögliche (und Unmögliche) versichern lassen kann, wenn er / sie das möchte !
    Es gibt kein weiteres Land, wo Ärzte zu Zwangsversicherungen gezwungen werden.
    In Deutschland gibt es eine ärztliche Rentenversicherung, jedoch ist man von der gesetzlichen befreit. In Österreich sind selbstständige (!) Juristen Privatversicherung und Pensionsversichert, jedoch von den gesetzlichen Versicherungen befreit !
    Das die Ärztekammer einerseits über die Ausbildungsinhalte und Stellenplan bestimmt, der gesetzliche Vertreter der Ärzteschaft ist, gleichzeitig aber auch die Berufsberechtigung entziehen kann, ist sehr widersprüchlich.
    Eine Vertretung im Sinne einer Gewerkschaft kann man, vor allem für „Ärzte in Ausbildung“ (wie man aus zahlreichen Berichten entnehmen kann, gilt dies auch für den niedergelassenen Bereich) nicht mal annähernd bestätigen.
    Die Arbeitssituation ist nebenbei eine Katastrophe, da keinerlei Ausbildung stattfindet, sondern eher der Tätigkeit einer Sekretärin entspricht. Dies hat wohl weniger mit meiner Person zu tun, zumal dies bei allen KollegenInnen, auf allen Stationen und in allen mir bekannten Krankenhäusern, so ist.
    Als „Arzt in Ausbildung“ hat man Null Vertretung durch die Ärztekammer, denn diese Zustände gibt es seit Jahrzehnten. Es hat sich lediglich die gesetzliche Lage verändert, jedoch wird dies zum Großteil in der Praxis nicht umgesetzt.
    So müssen bei „uns“ ab 22 Uhr müssen „Ärzte in Ausbildung“ Patienten mit dem Krankenbett ins RÖ bringen. Ab 22 Uhr muss abgenommen Blut durch „Ärzte in Ausbildung“ zentrifugiert werden, da es keine Labormitarbeiter mehr gibt, somit auch keine Auswertung.
    Auch müssen „Ärzte in Ausbildung“ Kontrastmittel im Röntgen anhängen, weil zu 99% kein Radiologe im Haus ist.
    Venenpunktionen werden nur zu 50% erledigt ebenso das Legen von Dauerverweilkanülen.
    Blut aus der A. radialis werden gar nicht durchgeführt (auf „unserer“ Internen Abteilung erhält jedoch jede Neuaufnahme eine Blutgasanalyse aus der Arterie und täglich fallen 10 – 20 Blutabnahmen aus der Arterie an).
    Es werden keine Magensonden gelegt und Harnkatheder nur bei weiblichen Patienten.
    Bedside-Test, sowie Blutkonserven werden selbstverständlich auch nicht verabreicht.
    Auf Visite kann man nur mitgehen, wenn die „Stationsarbeit“ erledigt ist, also so gut wie nie. In meiner „Internenzeit“ bin ich maximal 5 mal auf Visite gewesen.

    Was tun also die „Ärzte in Ausbildung“ ?
    Patientenaufklärungen durchführen, oftmals von Untersuchungen oder Eingriffen, wo der durchführende „Arzt in Ausbildung“ nicht mehr weiß, als auf dem Aufklärungsbogen steht, geschweige jemals bei derartigen Untersuchungen anwesend waren. Termine für diverse Untersuchungen vereinbarten. Blutabnahmen (venös/arteriell), Patientenkurven vorschreiben, Briefe diktieren, und alle übrigen Erledigungen, die laut § 15 GuKG vom Pflegepersonal übernommen werden müssen.
    Ich bin nun seit bald 5 Jahren in diversen Krankenhäusern tätig und es ist überall gleich schlecht.
    Prof. Dr. Sezekeres (Präsident der österreichischen und Wiener Ärztekammer) argumentiert, dass die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der Ärztekammer zu Problemen führen würde.
    Auch würden die hoheitlichen Aufgaben vom Staat erfüllt werden müssen, wenn die Zwangsmitgliedschaft aufgehoben wird.

    In allen benachbarten Ländern gibt es Ärztekammer-unabhängige Gewerkschaften (z.B.: Hartmannbund, Marburgerbund) für einen kleinen Jahresbeitrag und deren Standesvertretung funktioniert nachweislich sehr gut. Die Mitgliedschaft ist selbstverständlich freiwillig, dennoch waren Ende 2015 70% (118,000 von insgesamt 163.000 Ärzten) der Ärzteschaft dort freiwillige Mitglieder, rund 70.000 Ärzte sind beim Hartmannbund.
    In den Skandinavischen Ländern können Ärzte freiwillig Mitglieder bei der Ärztekammer sein, was ca. 80% der Ärzteschaft in Anspruch nimmt.
    In Österreich zittert die Ärztekammer, dass sie nicht genügend Mitglieder hat, wenn die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis läuft.

    Zurecht, denn die Ärztekammer(n) in Österreich bieten keinerlei Leistung für Ihre Zwangsmitglieder.
    Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Zwang gesichert.
    Nach derzeitigem Stand würden sicher sehr viele Ärzte die Mitgliedschaft bei ihrer österreichischen Ärztekammer kündigen, da sie sich nicht gut vertreten fühlen und die Leistungen nicht vorhanden sind.
    Würde die Ärztekammer freiwillige Mitglieder haben wollen, müsste Leistung geboten werden !
    Unter Leistung versteht man unter anderem, dass eine Mailanfrage innerhalb einer angemessen Zeit beantwortet wird und nicht 3-4 Monate später.

    Österreich ist bekannt dafür gerne einen aufgeblasenen Verwaltungsapparat zu führen.
    Die Ärztekammer kann gegenüber der Republik damit punkten, dass sie selbstverwaltend sind, also allen Nicht-Ärzten keinen Cent kosten, da die Ärzte sich Ihren Verwaltungsapparat selbst finanzieren müssen und keinerlei Einfluss darauf haben wofür Ihr Geld ausgegeben oder verspekuliert wird.

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    Dr. Hans M.

    Ich habe 2016 gegen die n.ö. Ärztekammer auch Rückzahlung der Wohlfahrtsfondsbeiträge geklagt, mit folgendem Argument: Pragmatisierte Ärzte sind von der WFF-Zwangsmitgliedschaft ausgenommen. In NÖ bin ich als Spitalsarzt zwar nicht pragmatisiert, aber nach 10 Jahren wie jeder andere, der 10 Jahre in einem nö. Spital arbeitet, „unkündbar“ geworden. Meine Rechtsanwältin hatte schon 2013 einen identen Fall einer nö. Spitalsärztin beim NÖ Verwaltungsgerichtshof gewonnen und die Kammer hat auch die WFF-Beiträge rückerstattet. In Bezug auf dieses rechtskräftige Urteil hat meine Anwältin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt und Recht bekommen. Doch diesmal hat die n.ö. Ärztekammer es „wissen wollen“ und dagegen berufen. Das Ganze ist schließlich bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen sowie hat die Kammer dann noch eine „außerordentliche Revision“ beim NÖ Verwaltungsgerichtshof versucht, jedoch überall „abgeblitzt“, sodass sie nun – ausjudiziert – mir im Herbst 2017 sämtliche von mir errichteten WFF-Beiträge rückerstatten musste. Das bedeutet folgendes: Jeder Arzt, der bei einer Gebietskörperschaft (wie es bei der nö. Landesklinikenholding das Land NÖ ist) unkündbar gestellt ist, kann die WFF-Beiträge genauso wie bisher nur pragmatisierte Kollegen, rückfordern bzw. ist von den Zwangsbeiträgen befreit. Ich nehme an, was in NÖ (auch beim österr. Verfassungsgerichtshof) rechtlich geklärt ist, wird auch für andere Bundesländer gelten. Ich bin meiner Anwältin sehr dankbar, die in 1 1/2 Jahren alle Instanzen für mich gewonnen hat.

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    Dr. Marius R.

    Guten Tag!

    Als Privatzahnarzt trifft mich die einmal jährliche Forderung seitens des Wohlfahrtsfonds besonders.
    Im Jahr 2016 konnte ich als Folge eines goßzügigen Umbaus meiner Praxis jener Forderung (Maximalbeitrag) erst etwa 6 Wochen später nachkommen. Als Folge dessen wurde mir seitens des Wohlfahrtsfonds 270 Euro Versäumniszinsen verrechnet, die ich bis heute verweigere zu bezahlen. Unabhängig davon stehen die Beitragszahlungen für mich in keinem klaren und verständlichem Verhältnis. Jegliche Transparenz fehlt.
    Weiters unverständlich für mich die Tatsache weshalb diverse Funktionäre keine Beiträge zahlen!
    Der Wohlfahrtsfonds ist ein Relikt vergangender Tage und sollte transparent und fair organisiert sein. und eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis erfolgen.

    Abschließend begrüße ich diese Initiative und darf mitteilen, daß wir Zahnärzte auf Facebook eine Seite betreiben „Kollege und Kolleginnen“ auf der wir zumindest mitteinander in Kontakt stehen und uns mitunter bei Bedarf auch „organisieren“ könnten.

    Mit besten Grüßen!

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    Dr. Stefan P.

    Beschwerde gegen den Bescheid

    An das Landesverwaltungsgericht Wien
    Über den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der ÄK Wien
    Concisa Vorsorgeberatung und Management AG
    Traungasse 14-16
    A-1030 Wien

    17.10.2017

    Beschwerde gegen den Bescheid mit der Aktenzahl 29036-S-0000030620 vom 12.09.2017, zugestellt am 21.09.2017 über den Antrag auf Anerkennung berücksichtigungswürdiger Umstände zur Reduktion des Fondsbeitrags gem. § 10 Abs.3 der Satzung, bzw. §111 ÄG vom 25.04.2017

    Sehr geehrtes Landesverwaltungsgericht,

    der o.g. Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der ÄK Wien (im weiteren Text kurz VAWFFÄKW) hat meinen Antrag vom 25.04.2017 abgewiesen und ausgeführt, dass mir durch meine nachgewiesenen besonderen familiären Umstände kein Einkommensverlust entstehen würde.
    Ich fechte diesen Bescheid an aus folgenden Gründen:

    1) Der Hauptgrund meines Antrags, bzw. dieser Beschwerde ist der beigefügte Bescheid des Verwaltungsausschusses der Wohlfahrtskasse der ÄK Oberösterreich vom 23.06.2014, in dem mir eine Ermäßigung meiner Wohlfahrtskassenbeiträge bis 31.03.2018 aufgrund von wirtschaftlichen Voraussetzungen gem. §111 ÄG bewilligt wurde. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Bescheid bei Wechsel der Ärztekammer nicht anerkannt werden kann, insbesondere, wenn sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht wesentlich geändert haben und der Gesetzesbezug der gleiche ist.
    Ich beantrage aus diesem Grund rückwirkend ab 08.01.2017 eine Fortführung der Ermäßigungen, die mir von der OÖÄK anerkannt wurden mit 54% Ermäßigung der Grundversorgung Befreiung von Beiträgen für die ÄKWien, die denen der oö Krankengeldhilfe und der oö Krankenpflegehilfe entsprechen.
    Die Summe der Differenzen von tatsächlich gezahlten Beiträgen zu rückwirkend ab 08.01.2017 beantragten ermäßigten Beiträgen bitte ich binnen zwei Wochen ab Anerkennungsbescheid auf mein Konto AT 26 34000 0000 6156681 bei der Raiffeisenlandesbank OÖ zu überweisen.

    2) Der VAWFFÄKW führt in seinem Bescheid vom 12.09.2017 aus, dass von außergewöhnlichen Ereignissen nur gesprochen werden könne, wenn diese mit den in §10 Abs.2 aufgezählten Ereignissen vergleichbar sind und Auswirkungen auf das ärztliche Einkommen hätten. Diesen inneren Bezug lässt jedoch der Wortlaut der Satzung nicht zu, es besteht kein Rückverweis von §10 Abs. 3 auf Abs. 2. Vielmehr sind in Abs. 3 ja grade die sonstigen berücksichtigungswürdigen Umstände nicht näher bezeichnet und damit der Begutachtung des Einzelfalles überlassen.

    3) Die bei mir zutreffenden besonderen berücksichtigungswürdigen Umstände ergeben sich aus der Anzahl meiner Kinder und deren besonderen Bedürfnisse wegen Behinderungen und den damit verbundenen möglichen Einkommensverlusten, die ich wie folgt belege:
    Aus den besagten familiären Gründen mit besonderen Bedürfnissen meiner behinderten Kinder habe ich zum 31.12.2016 eine zweijährige Anstellung am Kinderspital Zürich nach drei Monaten vorzeitig abbrechen müssen, was für mich einen Brutto-Einkommensverlust von 5422,68 Euro monatlich bedeutete: Gehalt brutto Zürich: 10.948,73 € monatlich; Gehalt brutto SMZOst Wien: 5526,05 € monatlich. Erschwerend kommt hinzu, dass mir das Magistrat der Stadt Wien nicht die Gesamtheit der vorangegangen Jahre meiner ärztlichen Tätigkeit anerkannt hat, was zusätzlich zu einer zu geringen Gehaltseinstufung beigetragen hat.

    Weiterhin hat die Ärztekammer Wien wegen dreimonatigem Auslandsaufenthalt aufgrund dieser Rückkehr nach Wien aus familiären Gründen ein Certificate of good standing, bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung der schweizer Behörder verlangt, für dessen Erstellung ich umgerechnet insgesamt 1500,- € zahlen musste (Rechnung der Schweizerische Eidgenossenschaft anbei).
    Zusammenfassend sind mir also aus familiären außergewöhnlichen Umständen erhebliche Einkommensverluste entstanden, die außerhalb meiner Einflusssphäre liegen.

    Auf Wunsch kann ich auch gerne eine detaillierte Aufstellung der von der Krankenkasse nicht bezahlten Therapiekosten für die Behinderungen meiner Kinder nachreichen, aus der Sie neben den o.g. außergewöhnlichen Umständen sehen können, dass eine so große Kinderzahl und zusätzliche Behinderungen einiger Kinder immer zu Einkommensverlusten führen, die nicht rückerstattet werden. Solcher Art Ausgaben führen bei o.g. Gehaltsverhältnissen fast zwangsläufig zu finanziellen Engpässen, die entgegen der Ansicht des VAWFFÄKW jedenfalls außerhalb der Einflusssphäre des Antragstellers liegen. Da ich annehme, dass solcher Art Umstände bei Mehrkindfamilien mit mehreren behinderten Kindern dem Gericht hinreichend bekannt sein dürften, habe ich diese Nachweise vorerst nicht angefügt.
    Die genannten Punkte 1)-3) ergeben, dass mir eine Fortführung der von der OÖÄK bereits zuerkannten Ermäßigungen satzungsgemäß gestattet werden kann und ich fechte daher den o.g. Bescheid des VAWFFÄKW an und fordere wie unter 1) genannt die Rückzahlung zu viel bezahlter Beiträge. Dabei handelt es sich nach meinen Berechnungen bis dato um mehr als 1000,- Euro.

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    Dr. Stefanie Seel MBA, Referentin der ÄKW

    Wohlfahrtsfonds: Inkorrekte Zahlungsbescheide, die gar keine sind …

    Ich möchte vorausschicken, dass ich als Referentin der Wiener Ärztekammer für Psychotherapie und Psychosomatik einen besonderen Zugang zu der von mir beschriebenen Causa habe.

    Schon lange vor meiner Fachberechtigung als Ärztin eröffnete ich bereits eine Praxis für Psychotherapie samt Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums. Später kam die Arztpraxis dazu und ich habe wie vorgeschrieben meine Einkünfte via Steuerberater immer penibel getrennt gegenüber dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer (WFF) ausgewiesen, weil nur das ärztliche Einkommen als Beitragsgrundlage herangezogen werden darf. Es gab auch keinerlei Probleme, bis plötzlich und ohne jegliche Ankündigung oder Information 2007 auch mein Psychotherapie-Einkommen für die Beitragsbemessung herangezogen wurde. Erst dachte ich an einen Irrtum der Verrechnungsfirma Concisa. Meine Beschwerde beim zuständigen Ausschuss der ÄKW wurde mit der Begründung, es handle sich um ärztliches Einkommen, abgelehnt. Also doch kein Irrtum. Nächster Schritt: Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der mir in seinem Spruch 2011 in der Sache Recht gibt, aber – und das ist wirklich bemerkenswert – aus formalen Gründen kein Urteil fällen kann. Grund: Die von der Concisa ausgeschickten Zahlungsbescheide hatten keine amtliche Signatur, waren daher keine Bescheide und daher auch nicht als Bescheide anfechtbar! Obwohl die Ärztekammer im Laufe des Verfahrens bereits davon wusste, wurden weiterhin Bescheide ohne Amtssignatur ausgeschickt, also bloß eine nette Bitte um Einzahlung. Besonders lustig wird’s, wenn man meine Zahlungsbescheide während des Verfahrens heranzieht: 2008 wurde wieder korrekt, also ohne Psychotherapie- Einkommen, abgerechnet, 2009 hingegen wieder mit Psychotherapie-Einkommen, 2010 wieder ohne…

    Zurück zu den gesetzlich klar geregelten Fakten: Das PSY III-Diplom der ÖÄK ist eine ärztliche Zusatzqualifikation und berechtigt damit auch in der Ausübung zu einer ärztlichen Tätigkeit. Die Psychotherapieausbildung nach dem PTH-Gesetz berechtigt zur Führung einer psychotherapeutischen Praxis, beruht also auf einer eigenen Gesetzesgrundlage und ist daher getrennt von der ärztlichen Tätigkeit zu sehen, genau so, als ob ich eine Taxifahrer-Lizenz erwerbe, die ja auch nicht als ärztliche Tätigkeit verbucht werden könnte. Etwaige Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsgrundlagen für den WFF müssen überdies von der Vollversammlung und nicht nach „Einschätzung des Beschwerdeausschusses“ vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden, wie man jetzt im Nachhinein versucht eine Rechtsgrundlage zu konstruieren.

    Neue Berufsbilder und differenzierte Angebote am Gesundheitsmarkt mögen zu unklaren Situationen und Irrtümern führen. Die Frage ist allerdings, wie geht man als Ärztekammer und Standesvertretung, die für ihre Mitglieder zu arbeiten hat, damit um? Ich habe dieses Verfahren angestrebt, um Klarheit zu schaffen, denn für mich persönlich ist es in jedem Fall (Anwaltspflicht!) ein finanzieller Verlust. Meine Bemühungen, vor und während des Verfahrens kammerintern Klarheit zu schaffen, waren schlicht umsonst. Meine Email als zuständige Referentin an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses mit der Bitte um Klärung der verworrenen Situation wurde –höflich formuliert – mit einer eher ahnungslosen und desinteressierten „Ich erinnere mich nicht an einen Beschluss …“-Floskel beantwortet. Mein Schreiben als Ärztin an den Präsidenten Dr. Dorner blieb bis heute unbeantwortet. Status quo: Jegliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsaufforderung durch die Concisa wurden ignoriert. Der VwGH hält die Betroffenen (immerhin rund 200 bisher) an, nach neu erlassenen – gültigen! – Zahlungsbescheiden abermals Rechtsmittel zu ergreifen. Was letztendlich wieder zu vermehrten Kosten beiderseits führt. Das wird seitens informeller Kreise in der ÄKW in Abrede gestellt, wie auch dem VwGH die Schuld an der (von der ÄK durch falsche Bescheide selbst verursachten!) Verzögerung in der Urteilsfindung zugeschrieben wird. Nachzulesen unter: „Doktor in Wien“, September 2011, Seite 11).

    Rat suchenden und interessierten Kolleginnen und Kollegen stehe ich gerne für weitere Informationen zur Verfügung ( stefanie@seel.at ).

    Quelle: http://www.reform2020.at/kandidaten-online/dr-stefanie-seel.html

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