Ich habe 2016 gegen die n.ö. Ärztekammer auch Rückzahlung der Wohlfahrtsfondsbeiträge geklagt
[…] Das Ganze ist schließlich bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen sowie hat die Kammer dann noch eine „außerordentliche Revision“ beim NÖ Verwaltungsgerichtshof versucht, jedoch überall „abgeblitzt“, sodass sie nun – ausjudiziert – mir im Herbst 2017 sämtliche von mir errichteten WFF-Beiträge rückerstatten musste. Das bedeutet folgendes: Jeder Arzt, der bei einer Gebietskörperschaft (wie es bei der nö. Landesklinikenholding das Land NÖ ist) unkündbar gestellt ist, kann die WFF-Beiträge genauso wie bisher nur pragmatisierte Kollegen, rückfordern bzw. ist von den Zwangsbeiträgen befreit.
Urteil des NÖ Verwaltungsgerichtshofs vom 01.03.2017
Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017
Beschluss gegen die außerordentliche Revision der Kammer vom 31.07.2017
Die Rechtsvertretung in diesem Fall erfolgte durch:
Dr. Anke Reisch
Rechtsanwältin Mediatorin
Wiener Straße 46
2500 Baden
office@dr-anke-reisch.at